General Terms

JOANNA LEVIN HAMBURG

Allgemeine Lieferungsbedingungen

1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

Soweit Einkaufsbedingungen unserer Kunden entgegenstehen, sind diese unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Andererseits gelten auch bei abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden unsere Verkaufsbedingungen als vereinbart, sofern der Kunde nicht sofort schriftlich widerspricht.. Ein Widerspruch in allgemeinen Einkaufsbedingungen genügt dazu nicht.

Mit der Annahme der Lieferung annerkent der Besteller in jedem Falle diese unsere Lieferungsbedingungen.

Die etwaige Rechtswirksamkeit einzelner dieser Bedingungen steht der Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht entgegen.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt ist.

Angebote und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich wiederholt bzw. bestätigt worden sind. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annährend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

3. Bestellungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung des Auftrages verbindlich, dazu bewilligt uns der Besteller eine Frist von 21 Tagen nach Eingang der Bestellung.

Mündliche Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden oder über Abweichungen von diesen Lieferbedingungen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns rechtswirksam.

Unsere Vertreter haben keine Abschluss- und Inkassovollmacht.

4. Lieferzeitangaben können immer nur als annährend angesehen werden und sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns zu laufen. Hat der Besteller Unterlagen zu beschaffen, behördliche Genehmigungen beizubringen o.ä. oder hat er eine Anzahlung zu leisten, so beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit dem Eingang der Unterlagen bzw. Zahlung bei uns. Ist anstelle einer Lieferfrist ein bestimmter Liefertermin vereinbart, so wird dieser in den zuvor genannten Fällen entsprechend hinausgeschoben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Betriebsstörungen in eigenem Werk oder in fremden Betrieben, die auf Rohstoffmangel, Stromsperre, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe oder sonstige Ereignisse zurückgehen, befreien uns von der Einhaltung bestimmt vereinbarter Lieferfristen und berechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer mindestens 30tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Neben oder anstelle des Rücktrittsrechts stehen dem Kunden keine weiteren Rechte und Ansprüche zu; insbesondere sind Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen; Teillieferungen sind uns gestattet.

Hat der Versand der Ware auf Abruf zu erfolgen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und zu berechnen.

5.Technische Änderungen sind vorbehalten.

6.Unsere Verkaufspreise sind Euro-Preise und basieren auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebenden Materialpreisen, Löhnen und sonstigen Kosten. Ändern sich Vertragsgrundlagen vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages, so sind wir zu entsprechenden Preisänderungen berechtigt. In jedem Fall erfolgt die Berechnung zu der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste.

7.Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten nachstehende Zahlungsbedingungen.

1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 2/3 bei Lieferung.

Falls Ratenzahlung vereinbart ist, wir die gesamte Restsumme zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Schuldner mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von 2 Raten sind wir zur Rücknahme der gelieferten Güter berechtigt, ohne dass der Käufer hierdurch von seinen Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag entbunden wird.

Bei uns unbekannten Bestellern behalten wir uns die Lieferung unter Nachnahme des Rechnungsbetrages oder Vorauskasse vor.

Zahlung durch Wechsel kann nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungs- halber entgegengenommen und auch dann erst bei Einlösung gutgeschrieben.

Wir behalten uns das Recht vor, hereingenommene Wechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen als geeignetes Zahlungsmittel zurückzuweisen und Barzahlung zu fordern.

Wechsel müssen bei einer Bank zahlbar gestellt sein; ihre Laufzeit darf 90Tage nicht überschreiten. Spesen etc. gehen zu Lasten des Kunden .

Eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen gegenüber unseren Forderungen ist ebenso ausgeschlossen wie die Geltendmachung eines Rückbechaltungsrechts. Insbesondere berechtigen etwaige Mängel der Lieferung nicht zur Zurückhaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung.

Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Forderungen jederzeit Sicherheiten nach unserer Wahl oder deren Verstärkung zu fordern.

8. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfristen ein, wobei wir zur Berechnung von Verzugszinsen ab Ablauftag von mindestens 4% über dem jeweiligen LZB-Diskontsatz weiteren Nachweis berechtigt sind.

Bei Zahlungsverzug können wir eine weitere Belieferung von der vorherigen Bezahlung der fälligen Verbindlichkeiten bzw. deren Sicherstellung abhängig machen. Im übrigen hat Zahlungsverzug die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Ein gleiches gilt, wenn uns nach Abschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind -und zwar ohne Rücksicht auf Zeitpunkt und Gründe ihrer Entsehung. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, vom Vertrag unter Aufrechterhaltung unseres Anspruchs auf Aufwendungsersatz und entgangen Gewinn zurückzutreten.

9. unsere Preise verstehen sich ab Werk, inkl. Verpackung, soweit nicht anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt, auch bei Transport durch unsere Fahrzeuge, stets auf Gefahr des Empfängers.

Durch abweichende Versandvorschriften des Bestellers entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wird der Versand der fertiggestellten Waren auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Käufer über.

Bei Anlieferung durch werkseigene Fahrzeuge sind zum Entladen vom Auftraggeber kostenlos Hilfskräfte und Hilfsmittel zu stellen.

10.Transportschäden werden nur dann anerkannt, wenn eine sofortige Tatbestandsaufnahme erfolgt ist.

11. Mängel jeder Art, Falschlieferungen, Fehlen zugesicherter Eigenschaften etc. müssen uns schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss spätestens innerhalb sieben Kalendertagen nach Zugang der Ware – bzw. bei geheimen Mängeln nach Entdeckung des Mangels – bei uns eingegangen sei, andernfalls gilt die Ware bzw. Lieferung als genehmigt. Ein Einbau unserer Erzeugnisse stellt die Genehmigung der Ware als vertragsmäßige Erfüllung dar und schließt Gewährleistungsansprüche aus.

Bei berechtigter Mängelrüge hat der Besteller unter Ausschluss von Wandlung, Minderung und Schadensersatzansprüchen einschließlich solchen aus positiver Vertragsverletzung, Anspruch auf Lieferung einwandfreier Ware. Ersetzte Teile müssen frachtfrei zurückgesandt werden. Wir sind aber auch nach unserer Wahl zur Nachbesserung berechtigt.

Schlägt die Ersatzteillieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche mindern oder wandeln. Eine Mängelhaftung für die von uns gelieferten Geräte und Anlagen übernehmen wir nur, sofern Montage und Inbetriebnahme durch uns oder nach unseren Anweisungen erfolgt. Das Anschließen von Gas- und Elektrogeräten darf nur durch uns oder einen örtlich zugelassenen Installateur entsprechend den geltenden Bestimmungen erfolgen. Unser Kunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluß ausdrücklich, seine Abnehmer auf vorstehende Verpflichtung ausdrücklich hinzuweisen und ins von Schadenersatzansprüchen Dritter ,die aus der Missachtung dieser Vorschriften entstehen, freizustellen.

12.An unseren Lieferungen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Einführung eines Kontokorrentkontos erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch mit auf dessen Saldo.

Im Fall der Weiterveräußerung tritt unser Kunde schon jetzt seine Forderung gegen seinen Abnehmer in die Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns ab und ermächtigt uns zur Anzeige der Abtretung.

Gleiches gilt bei Einbau in ein Gründstück.

Soweit Forderungen an uns abgetreten sind, ist der Schuldner uns zu jeder Auskunft Verpflichtet. Er ist bis auf jederzeitigen Widerruf zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt; unsere Einziehungsberechtigung bleibt hiervon unberührt.

Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf unsere Ware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort zu benachrichtigen.

Sofern die uns gegebenen Sicherheiten den Betrag unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigen, sind wir zur Rückübertragung in entsprechendem Umfange verpflichtet. Mit Erfüllung unserer Forderungen einschließlich Nebenforderungen gehen alle Sicherheiten ohne besondere Übertragung auf unseren Abnehmer über.

13. Bei Nichtausführung von Aufträgen sind wir berechtigt, Ersetzt der uns entstandenen Bearbeitungskosten zu verlangen; ein Betrag bis zu 30% der Auftragssumme kann ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Besteller den Vertrag rückgängig machen will und wir uns damit einverstanden erklären.

Sonderanfertigungen werden nach Vereinbarungen und Zeichnung ausgeführt und können daher nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

14. Schadenersatzansprüche jedweder Art- auch z.B. solche aus Verzug, falscher Beratung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aufgrund von Montagearbeiten – sind ausgeschlossen. Das gilt für unmittelbaren und mittelbaren Schaden.

Von Schadenersatzansprüchen, die von Seiten der Kunden oder Hilfskräften unseres Vertragspartners erhoben werden, stellt uns dieser frei.

15. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen ist unser Geschäftssitz.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung einschließlich Ansprüchen aus Scheck und Wechsel ist – insbesondere für das Mahnverfahren – Hamburg, nach unserer Wahl aber auch das für den Geschäftssitz unseres Vertragspartners zuständige Gericht.

Es gilt Deutsches Recht.